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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 2/11   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 2/11 (https://dejure.org/2012,20806)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.06.2012 - LVG 2/11 (https://dejure.org/2012,20806)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - LVG 2/11 (https://dejure.org/2012,20806)
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Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Weitere Verfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform zurückgewiesen

 
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  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 1/94

    Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 2/11
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers in Rede stehen, hat das Landesverfassungsgericht darauf zu achten, ob diese offensichtlich oder eindeutig widerlegbar sind oder ob sie den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (zum Ganzen: LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 19 ff. des Internetauftritts; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79 f.]; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 75 des Internetauftritts; ebenso BVerfG, Beschl. v. 27.11.1978 - 2 BvR 165/75 -, BVerfGE 50, 50 [51] zu Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG).

    Eine erneute Anhörung ist nur dann notwendig, wenn und soweit sich die für die Wertung notwendigen Tatsachen oder die Ziele des Gesetzgebers so geändert haben, dass eine frühere Anhörung ins Leere geht, weil die betroffene Gemeinde zu den das neue Ziel tragenden Tatsachen noch nicht hat Stellung nehmen können (vgl. LVerfG, Urt. v. 13.06.2006 - LVG 14/05 -, RdNr. 43 des Internetauftritts; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 69 des Internetauftritts; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 273 [299]).

    Denn hat der Gesetzgeber - wie hier mit dem GemNeuglGrG - ein Leitbild und einzelne Kriterien für eine das Land insgesamt umfassende Neuordnung festgelegt, ist er - will er nicht gegen das Willkürverbot verstoßen - an die von ihm selbst gefundenen Maßstäbe gebunden (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79] m.w.N.; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 24/10 -, RdNr. 8 des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 2/93

    Verhältnis der bundesrechtlich versicherten Mindestgarantie kommunaler

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 2/11
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Das kommunale Selbstverwaltungsrecht aus Art. 2 Abs. 3 und Art. 87 LVerf garantiert Gemeinden, dass ihr Gebietsbestand nur nach vorheriger Anhörung und ausschließlich aus Gründen des Gemeinwohls verändert werden darf und sie nur in diesem Rahmen aufgelöst werden dürfen (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, RdNr. 98 des Internetauftritts m.w.N.).

    Hieraus folgt nicht, dass es für Eingriffe in den Gebietsbestand von Gemeinden eines besonderen das Anhörungsverfahren regelnden Gesetzes bedarf (vgl. ausführlich hierzu bereits LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227 [250 ff.]).

    Eine erneute Anhörung ist nur dann notwendig, wenn und soweit sich die für die Wertung notwendigen Tatsachen oder die Ziele des Gesetzgebers so geändert haben, dass eine frühere Anhörung ins Leere geht, weil die betroffene Gemeinde zu den das neue Ziel tragenden Tatsachen noch nicht hat Stellung nehmen können (vgl. LVerfG, Urt. v. 13.06.2006 - LVG 14/05 -, RdNr. 43 des Internetauftritts; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 69 des Internetauftritts; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 273 [299]).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 12/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 2/11
    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers in Rede stehen, hat das Landesverfassungsgericht darauf zu achten, ob diese offensichtlich oder eindeutig widerlegbar sind oder ob sie den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (zum Ganzen: LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 19 ff. des Internetauftritts; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79 f.]; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 75 des Internetauftritts; ebenso BVerfG, Beschl. v. 27.11.1978 - 2 BvR 165/75 -, BVerfGE 50, 50 [51] zu Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG).

    Hat der Gesetzgeber sich an einer sachgerechten und vertretbaren Beurteilung des erreichbaren Materials orientiert, so ist seine Prognose im Hinblick auf Eignung und Erforderlichkeit der Maßnahme, aber auch hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne - abgesehen von Fällen evident fehlsamer Einschätzung - als inhaltlich vertretbar anzusehen (zum Ganzen LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 23 ff. des Internetauftritts m.w.N.).

    Das Landesverfassungsgericht hat diese den Rahmen des Reformprozesses bildenden Regelungen zur Verwirklichung der Ziele der landesweiten Gemeindegebietsreform verfassungsrechtlich nicht beanstandet, weil sie auf tragfähige Gemeinwohl- gesichtspunkte gestützt sind und den Gemeinwohlanforderungen der Art. 2 Abs. 3, 87 LVerf entsprechen (vgl. LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 14 ff. des Internetauftritts).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 2/11
    Zum Inhalt des verfassungsrechtlich gewährleisteten Kernbereichs der kommunalen Selbstverwaltung gehört jedoch, dass Bestands- und Gebietsänderungen von Gemeinden nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und nach Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften zulässig sind (BVerfG, Beschl. v. 12.05.1992 - 2 BvR 470/90 u.a. -, BVerfGE 86, 90 [107] zu dem mit Art. 2 Abs. 3, Art. 87 LVerf inhaltsgleichen Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG; Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht II, a.a.O., § 96, RdNr. 115 f.).

    Um eine fundierte Stellungnahme abgeben zu können, müssen der betroffenen Gemeinde und ihren Bürgern zwar nicht alle Einzelheiten, zumindest aber der wesentliche Inhalt des Gebietsänderungsvorhabens und seiner Begründung bekannt sein (BVerfG, Beschl. v. 17.01.1979 - 2 BvL 6/76 -, BVerfGE 50, 195 [203]; Beschl. v. 12.05.1992 - 2 BvR 470, 650, 707/90 -, BVerfGE 86, 90 [107 f.]; StGH BW, Urt. v. 14.02.1075 - Gesch.Reg.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.06.2007 - LVG 8/06

    Die Aufteilung des Landkreises Anhalt-Zerbst auf die Landkreise Wittenberg,

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 2/11
    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers in Rede stehen, hat das Landesverfassungsgericht darauf zu achten, ob diese offensichtlich oder eindeutig widerlegbar sind oder ob sie den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (zum Ganzen: LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 19 ff. des Internetauftritts; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79 f.]; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 75 des Internetauftritts; ebenso BVerfG, Beschl. v. 27.11.1978 - 2 BvR 165/75 -, BVerfGE 50, 50 [51] zu Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG).

    Eine erneute Anhörung ist nur dann notwendig, wenn und soweit sich die für die Wertung notwendigen Tatsachen oder die Ziele des Gesetzgebers so geändert haben, dass eine frühere Anhörung ins Leere geht, weil die betroffene Gemeinde zu den das neue Ziel tragenden Tatsachen noch nicht hat Stellung nehmen können (vgl. LVerfG, Urt. v. 13.06.2006 - LVG 14/05 -, RdNr. 43 des Internetauftritts; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 69 des Internetauftritts; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 273 [299]).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.1970 - VerfGH 13/69

    Verfassungsbeschwerdeschrift

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 2/11
    Sichergestellt sein muss allein, dass der Gesetzgeber dem Zweck der Anhörung genügen kann, die Interessenlage bei der betroffenen Gemeinde und ihrer Einwohner zu ermitteln (vgl. etwa VerfGH NW, Urt. v. 24.04.1970 - VGH 13/69 -, OVGE 26, 270 [275]; VerfGH Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.04.1969 - VGH 2/69 -, DVBl. 1969, 799 [808]).

    Nr. 11/74 -, ESVGH 25, 1 [26]; NdsStGH, Urt. v. 14.02.1979 - StGH 2/77 -, a. a. O.; VerfGH NW, Urt. v. 24.04.1970 - VGH 13/69 -, OVGE 26, 270 [274 f]).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10

    Repräsentation im Gemeinderat nach Eingemeindung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 2/11
    Diese Entsenderegelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 22/10).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 14/05

    Kommunalverfassungsbeschwerden über die Eingemeindung in die Stadt Gommern und

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 2/11
    Eine erneute Anhörung ist nur dann notwendig, wenn und soweit sich die für die Wertung notwendigen Tatsachen oder die Ziele des Gesetzgebers so geändert haben, dass eine frühere Anhörung ins Leere geht, weil die betroffene Gemeinde zu den das neue Ziel tragenden Tatsachen noch nicht hat Stellung nehmen können (vgl. LVerfG, Urt. v. 13.06.2006 - LVG 14/05 -, RdNr. 43 des Internetauftritts; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 69 des Internetauftritts; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 273 [299]).
  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 2/11
    Die Zulässigkeit einer kommunalen Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass die Beschwerdeführerin selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffenen Rechtsnormen in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt ist (BVerfG, Beschl. v. 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82 u.a. -, BVerfGE 71, 25 [34 ff.]; Beschl. v. 19.11.2002 - 2 BvR 329/97 -, BVerfGE 107, 1 [8]; Magen, in Umbach/Clemens/Dollinger [Hrsg.], Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2005, § 91, RdNr. 18).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 2/11
    Um eine fundierte Stellungnahme abgeben zu können, müssen der betroffenen Gemeinde und ihren Bürgern zwar nicht alle Einzelheiten, zumindest aber der wesentliche Inhalt des Gebietsänderungsvorhabens und seiner Begründung bekannt sein (BVerfG, Beschl. v. 17.01.1979 - 2 BvL 6/76 -, BVerfGE 50, 195 [203]; Beschl. v. 12.05.1992 - 2 BvR 470, 650, 707/90 -, BVerfGE 86, 90 [107 f.]; StGH BW, Urt. v. 14.02.1075 - Gesch.Reg.
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

  • BVerfG, 27.11.1978 - 2 BvR 165/75

    Laatzen

  • StGH Baden-Württemberg, 14.02.1975 - GR 11/74

    Gemeindeneugliederung und Gründe des öffentlichen Wohls

  • StGH Niedersachsen, 14.02.1979 - StGH 2/77

    Verfassungsmäßigkeit der Kreisneugliederungsbestimmungen des Achten Gesetzes zur

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 4/94

    Inhalt der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Hinblick auf die

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 24/10

    Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.04.1969 - VGH 2/69

    Selbstverwaltungsgarantie und kommunale Gebietsreform; Zulässigkeit des

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 80/10
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